Unsere erweiterte Garantie auf vollverschweißte Sportgeräte
„Echte“ acht Jahre Garantie – vom Hersteller
Auf vollverschweißte Teile der durch unser Siegel gekennzeichneten Geräte!
Qualität und Service auf den Sie sich verlassen können! Fordern Sie uns heraus und lassen Sie sich von uns überzeugen!
Erweiterte Garantiebestimmungen
Punkt 1:
Auf die Aluminiumverarbeitung bestimmter Artikel unserer Sortiments (siehe Artikelliste unten) gewähren wir über die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren eine spezielle Garantie von 8 Jahren ab Produktionsdatum. In diesem Zeitraum wird das Gerät durch die Firma oder Ihre Vertretungen repariert oder ersetzt. Diese Garantie gilt nur für Deutschland und teilnehmende Partnerländer.
a.) Die spezielle Garantie von 8 Jahren gilt nicht bei Kaufverträgen, die der Käufer in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen hat. Soll hier die spezielle Garantie enthalten sein, so bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung mit den jeweiligen Vertreter/ Wiederverkäufer/Vertriebsagentur.
b.) Die spezielle Garantie von 8 Jahren auf die in Punkt 2 genannten Produkte schränken gesetzliche Ansprüche nicht ein und gelten für die Zeit von der Übergabe der Ware an den Verbraucher bis zum Ablauf der angegebenen Garantiedauer. Bis zum Ablauf der angegebenen Garantiedauer kann der Verbraucher sich auf die gesetzliche Garantie bzw. die spezielle Garantie berufen. Er erhält nach unserem Ermessen eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung.
c.) Haben wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen, so sind die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche bei Fehlen der Beschaffenheit oder bei Mängeln nicht eingeschränkt.
d.) Für Schäden, Störungen oder Beeinträchtigungen, die auf falsche Bedienung oder Benutzung, auf Gewaltanwendung / Vandalismus oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, bestehen keine Ansprüche. Abweichungen von Modellen hinsichtlich Form und Farbe bspw. bei einer kundenindividuellen Sonderanfertigung sind keine Mängel im Sinne der Garantie. Bei Sonderanfertigungen greifen die speziellen Garantieansprüche nicht.
Punkt 2:
Die oben genannte spezielle Garantie von 8 Jahren bezieht sich auf die Verarbeitung des Aluminium bei den nachfolgenden Produkten:
• Vollverschweißte Teile unserer Hürden und Hindernisse.
• Vollverschweißte Teile unserer Sicherheitsabdeckungen für Hochsprungmatten.
• Vollverschweißte Teile unserer Sicherheitsabdeckungen für Stabhochsprungmatten.
• Vollverschweißte Teile unserer Fußballtore vom Typ 1 und 2, sowie unserer Trainings- und Mini-Fußballtore*.
• Vollverschweißte Teile unserer Jugendfußballtore sowie Beach- und Indoorsoccertore*.
• Vollverschweißte Teile der Handball-, Bolzplatz- und Hockeytore*.
• Vollverschweißte Unterkonstruktionen unserer Basketballständer.
Jeweils ausgenommen sind Verschleißteile wie bspw. Netze, ausgegossene Banden (Prallschutz), Mechaniken, Hürden- oder Hindernisleisten, Auslaufflächen, Absprungflächen usw.
Punkt 3:
Die spezielle Garantie gilt für die im Punkt 2 genannten Produkte vor dem Hintergrund der in Punkt 1 genannten Rahmenbedingungen.
* Bei Gebrauch von Kontergewichten (integriert, montiert oder aufgelegt) mit oder in Verbindung mit Rädern gilt die Garantie nicht.